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   BGH, 04.08.1971 - 2 StR 13/71   

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https://dejure.org/1971,458
BGH, 04.08.1971 - 2 StR 13/71 (https://dejure.org/1971,458)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1971 - 2 StR 13/71 (https://dejure.org/1971,458)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1971 - 2 StR 13/71 (https://dejure.org/1971,458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Bildung des Strafmaßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 198
  • NJW 1971, 1996
  • MDR 1971, 937
  • DB 1971, 1861
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Für Rückschlüsse aus Vorstrafen bzw. Bewährungsversagen (vgl. BGHSt 24, 40, 43) unter Schuldgesichtspunkten ist maßgebend, ob und inwieweit dem Täter in Bezug auf die konkrete Tat und deren Gefährdungspotenzial vorzuwerfen ist, dass er sich frühere Verurteilungen nicht hat zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHSt 24, 198, 200).
  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen

    So hat der Bundesgerichtshof im Falle einer Verurteilung wegen der Nichtanzeige einer geplanten Raubtat gemäß § 138 Abs. 1 Ziff. 7 StGB die Bewertung einer Vorverurteilung wegen Raubes als "einschlägig" ausdrücklich gebilligt (BGH StV 2005, 19; vgl. weiter BGHSt 24, 198; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 46 Rz. 38; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 46 Rz. 31; NK-StGB- Streng , 4. Auflage 2016, § 46 Rz. 66; SSW-StGB- Eschelbach § 46 Rz. 110; Hacker/Hoffmann, JR 2007, 452).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf

    Sie hat aber nicht in den Blick genommen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der beiden neuerlichen Taten hinsichtlich einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe unter Bewährung stand und er bei der Begehung der Taten jeweils die einer Bewährungsverurteilung zukommende gesteigerte Warnwirkung außer Acht ließ (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1971 ? 2 StR 13/71, BGHSt 24, 198, 200; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 657 mwN).
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 136/84

    Bedeutung von Vorstrafen für die Festsetzung einer Strafe - Bedeutung einer nicht

    Die vorstehend wiedergegebene Urteilsstelle läßt zudem besorgen, daß es der Auffassung ist, nur "einschlägige" Vorstrafen (in einem sehr eng gemeinten Sinn - vgl. hierzu Maurach JZ 1972, 130 ff [BGH 04.08.1971 - 2 StR 13/71]) seien bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.

    Der Senat hat bereits in einem früher veröffentlichten Urteil (BGHSt 24, 198 ff) im einzelnen dargelegt, daß ein solcher Standpunkt nicht mit dem Willen des Gesetzgebers vereinbar wäre, wie er im Ersten Strafrechtsreformgesetz seinen Ausdruck gefunden hat.

  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 512/07

    Strafzumessung bei der gefährlichen Körperverletzung (minder schwerer Fall;

    Dass es sich um nach Jugendrecht geahndete Verfehlungen handelt, denen keine einschlägigen Delikte zugrundelagen, steht dem nicht entgegen (vgl. BGHSt 24, 198).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat

    Auch nicht im engeren Sinne einschlägige Vorstrafen dürfen nach ständiger Rechtsprechung straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGHSt 24, 198 ff KG VRS 30, 200).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Für Rückschlüsse aus Vorstrafen bzw. Bewährungsversagen (vgl. BGHSt 24, 40, 43) unter Schuldgesichtspunkten ist maßgeblich, ob und inwieweit dem Täter in Bezug auf die konkrete Tat und deren Gefährdungspotential vorzuwerfen ist, daß er sich frühere Verurteilungen nicht hat zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHSt 23, 237, 238; 24, 198, 200).
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 5 Ss 565/07

    Hauptverhandlung; Inbegriff; Beweiserhebung; Schuldvorwurf

    Zwar können Verurteilungen, die vor der dem aktuellen Verfahren zugrundeliegenden Straftat erfolgt sind, grundsätzlich strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie einschlägig sind oder erkennen lassen, dass der Täter sich über frühere Warnungen hinweggesetzt hat (vgl. BGHSt 24, 198), oder wenn sich ihm eine erhöhte Schuld des Täters und die gesteigerte Notwendigkeit ergibt, auf ihn einzuwirken (NStZ 1992, 327; Fischer, StGB, 55. Aufl. Rdnr. 38 zu § 46).
  • BayObLG, 26.03.2002 - 4St RR 22/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Verwertung

    Insbesondere muß daraus auch ersichtlich sein, inwieweit das nunmehrige Verhalten des Täters trotz früherer eindringlicher Warnungen eine verstärkte und hartnäckige Auflehnung gegen die Rechtsordnung erkennen läßt (BGHSt 24, 198/200; BayObLG MDR 1976, 598; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 46 Rn. 38).
  • BayObLG, 26.03.2003 - St RR 22/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Verwertung

    Insbesondere muß daraus auch ersichtlich sein, inwieweit das nunmehrige Verhalten des Täters trotz früherer eindringlicher Warnungen eine verstärkte und hartnäckige Auflehnung gegen die Rechtsordnung erkennen läßt (BGHSt 24, 198/200; BayObLG MDR 1976, 598; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 46 Rn. 38).
  • BayObLG, 18.02.1994 - 4St RR 16/94

    Vorbereitungshandlung; Versuch; Grenze; Handlungen; Tatplan; Erfüllung;

  • BayObLG, 09.07.1993 - 4St RR 107/93

    Strafzumessung; Schwere der Tat; Schuld; Generalprävention; Strafschärfung;

  • BGH, 24.04.1974 - 3 StR 320/73

    Strafschärfende Verwertung von Vorstrafen - Strafmilderung wegen erheblich

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